Nutzungsbedingungen für Organisationen
Dieser Text gilt nur für die Organisationsrolle. Wie der Organisationstopf aus P gerechnet wird, steht in den AGB. Welche Daten die Bewerbung speichert, steht im Datenschutz. Die Schritt für Schritt Oberfläche steht in der Organisationsanleitung.
Stand: 15. September 2026Wer Vertragspartnerin ist
Vertragspartnerin auf eurer Seite ist ausschließlich die im Antrag bezeichnete juristische Person. Dachverbände und rechtlich selbstständige Landesstellen werden getrennt geprüft. Die Zugehörigkeit zu einem Verband begründet keine Empfangsberechtigung für andere Mitglieder.
Die handelnde Person erklärt, zum Antrag und später zur Annahme von Zuwendungen bevollmächtigt zu sein. Ein Antrag begründet keinen Anspruch auf Aufnahme, auf eine bestimmte Sichtbarkeit oder auf ein Mindestspendenvolumen.
Organisationskonten kaufen nicht. Gäste und Admin Konten ebenfalls nicht. Wer aus einer Organisation heraus kaufen will, braucht ein eigenes Käufer oder Verkäuferkonto.
Antrag, Nachweise und warum das Einreichen gesperrt sein kann
Die Einreichung prüft Pflichtfelder, Nachweise, mindestens ein nicht gesperrtes Bankkonto und freigegebene Vereinbarungstexte. Die deutschen Entwürfe der Partnerschaft und der ergänzenden Organisationsdatenschutzhinweise sind gespeichert, aber bewusst nicht freigegeben. Ohne Freigabe bleibt das Einreichen gesperrt. Das ist keine stillschweigende Annahme.
Leer dürfen unter anderem nicht bleiben: eingetragener Name, Anzeigename, Form, Land, Gründung, Registerbehörde, Gemeinnützigkeitsstatus, empfangende juristische Person, Kontaktname, Funktion, E Mail, Telefon, Sprache, Hauptsitz, öffentliche E Mail, Kurztext, Beschreibung, Mission, Website und Tätigkeitsumfang. Registrierungsnummer oder eine Begründung für das Fehlen müssen stehen. Einsatzländer oder eine vertrauliche Länderbegründung müssen stehen. Die Kontaktmail muss zu einer bestätigten Mitgliedsmail passen.
Die Serverprüfung verlangt gültige Dokumente zu Registrierung, Satzung, Vertretung, Gemeinnützigkeit und Partnerschaft. Unterstützte Typen sind PDF, JPG, JPEG, PNG und WebP bis 10 MB. SVG wird abgewiesen. Abgelehnte oder abgelaufene Dateien zählen nicht. Öffentliche geschwärzte Fassungen brauchen eine gesonderte Freigabe.
Welche Schritte der Antrag hat
Der Antrag läuft in acht Schritten: Identität, Kontakte, Standorte und Länder, Beschreibung und Medien, Dokumente, Bankkonten, Vereinbarungen und Einreichung. Entwürfe werden verzögert gespeichert. Konkurrierende Änderungen erkennt die Versionierung. Eingereichte Fassungen bleiben nachvollziehbar.
Nachweise könnt ihr nach der Kontoanlage im Organisationsbereich ergänzen. Foto und Dokumentwahl einschließlich mobiler Kamera sind im Registrierungsschritt möglich. Ein gespeicherter Entwurf ist keine Zertifizierung und kein Empfangsrecht.
Länderfelder nutzen eine Auswahl mit den unterstützten Gebieten. Website Adressen brauchen kein eingetipptes HTTPS Präfix, müssen aber eine erreichbare öffentliche Seite meinen. Der öffentliche Benutzername wird schon bei der Eingabe auf Verfügbarkeit geprüft.
Mitglieder und Vertraulichkeit
Inhaber, Redaktion, Finanzen und Lesezugriff haben getrennte Rechte. Einladungen hängen an der bestätigten E Mail und können entzogen werden. Mitgliedschaften in mehreren Organisationen sind möglich. Pro Gründerkonto gibt es eine Bewerbung.
Haltet die Liste aktuell und entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugriff. Schon heruntergeladene Dateien lassen sich nicht zurückholen. Admins können die eigene Organisation nicht als Mitglieder selbst freigeben. Vertrauliche Bankdaten, Schutzstandorte und interne Notizen gehören nicht in öffentliche Profiltexte.
Inhaber verwalten Rechte und Einreichung. Redaktion pflegt öffentliche Texte, Medien und Aufrufe. Finanzen sehen Konten und Nachweise zur Auszahlung. Lesezugriff sieht ohne Änderung. Eine Person kann mehrere Rollen haben, nicht aber die Prüfung der eigenen Organisation ersetzen.
Auszahlungskonto
Auszahlungen gehen nur an geprüfte Konten der berechtigten juristischen Person. SEPA verlangt Euro und eine gültige IBAN. BIC kann bei SEPA fehlen. Internationale Wege brauchen IBAN oder lokale Kontonummer plus die übrigen Pflichtfelder. Keine Passwörter, PINs oder TANs eingeben.
Neue Konten und Änderungen brauchen erneute Prüfung. Bestätigte Auszahlung verlangt zusätzlich geprüften Kontoinhaberschaftsnachweis und den späteren Stand des Zahlungsanbieters. Dieser Stand ist ohne Anbindung nicht erfolgreich setzbar. Unterschiedliche Währungen werden ohne vereinbarte Umrechnung nicht zusammengerechnet.
Das Konto muss zur empfangenden juristischen Person passen, nicht zu einer privaten Helferin oder einem privaten Helfer. Treuhandkonten Dritter ohne erkennbare Berechtigung werden nicht akzeptiert. Eine interne Finanzfreigabe in eurer Akte ersetzt nicht die gemeinsame Sperrprüfung nach den AGB.
Empfang und Auszahlung sind getrennt
Empfang braucht Zertifizierung und aktive Empfangsfreigabe. Auszahlung braucht bestätigtes Bankkonto, akzeptierten Nachweis und späteren Anbieterstand. Organisationsanteile brauchen zusätzlich die manuelle Freigabe in der Organisationsakte. Vorbereitete Pläne gesperrter Organisationen erhalten einen Prüfvermerk, keine stille Überweisung.
Die gemeinsamen Sperrgründe nach Empfang, Rückgabe und offenen Fällen stehen in den AGB. Hier gilt nur: eure interne Freigabe ersetzt diese Prüfung nicht. Ein Auktionszuschlag oder eine Anzeige im Rechner ist kein Eingang bei euch.
Profilveröffentlichung, Spendenempfang, Auszahlung, Bankprüfung und Projektstatus sind unabhängige Entscheidungen. Eine sichtbare Organisationskarte heißt nicht, dass Auszahlungen laufen. Eine interne Notiz der Verwaltung ist keine Überweisung.
Zweckbindung, Aufrufe und allgemeine Unterstützung
Verkäuferinnen und Verkäufer können euch allgemein oder mit einem freigegebenen Projekt wählen. Ein Ein Land Projekt verwendet Mittel nur für das ausgewiesene Land und den Zweck. Mehrere Länder mit gemeinsamer Verwendung sichern keine ausschließliche Verwendung in einem einzelnen Land.
Im Dashboard könnt ihr Aufrufe mit Zweck, Foto und Ländern oder Weltweit anlegen. Allgemeine Unterstützung ohne einzelnes Projekt ist gesondert aktivierbar. Dann geht die Zuordnung an die Organisation, nicht an einen zweckgebundenen Ländertopf. Ein Aufruf ist keine gebuchte Spende und kein steuerlicher Nachweis.
Spätere Profiländerungen ändern frühere Zuordnungen nicht rückwirkend. Wird die Verwendung unmöglich, informiert ihr LuxCharity unverzüglich und haltet betroffene Mittel getrennt nachvollziehbar. Eine automatische Umleitung auf andere Zwecke gibt es nicht.
Projekte, Kontakte und Übersetzungen
Projekte brauchen Zweck, erkennbare Beschreibung und die zulässigen Länder oder die Kennzeichnung Weltweit. Fotos folgen JPEG, PNG oder WebP. Der Hinweis nennt 5 MiB. Der Server akzeptiert bis 10 MB und lehnt SVG ab. Bilder werden neu kodiert.
Mehrere Kontaktpersonen je Land mit Funktion, Adresse, E Mail und Telefon bleiben intern, soweit ihr sie nicht ausdrücklich veröffentlicht. Änderungen prüfen die Version. Sensible Schutzstandorte gehören nicht in den öffentlichen Text.
Übersetzungen werden als neue Datensätze geprüft. Die Originalsprache bleibt bestehen. Es gibt keine Pflicht, alle Sprachen einzureichen, und keine automatische Übersetzung beim Seitenaufruf. Eine alte Übersetzungsfreigabe gilt nicht für einen geänderten Ausgangstext.
Berichte und Steuergrenzen
Ihr verwendet erhaltene Mittel rechtmäßig und im Rahmen der dokumentierten Zweckbindung. Auf begründete Nachfrage erklärt ihr die Verwendung projektgebundener Mittel. Sensible Angaben zu begünstigten Personen gehören nicht in öffentliche Berichte.
Eine Plattformfreigabe behauptet keine weltweite Absetzbarkeit. Steuerangaben brauchen Land, ausstellende Stelle, Zeitraum und einen akzeptierten Nachweis derselben Organisation. Ablauf zieht eine öffentliche Steuerangabe zurück. Zahlungsbestätigungen unterscheiden geplanten Anteil, Zuordnung, bestätigten Geldfluss und Eingang bei euch. Das ist keine automatisch anerkannte Spendenbescheinigung.
Öffentliche Berichte dürfen Erfolge beschreiben, ohne einzelne begünstigte Personen erkennbar zu machen. Interne Nachreichungen mit Feldbezug und Frist bearbeitet ihr rechtzeitig. Nicht fristgerecht nachgereichte Nachweise können Empfang oder Auszahlung stoppen.
Nachrichten, Name und Medien
Inhaber, Redaktion und Finanzen können LuxCharity oder Beteiligte eines gebuchten Spendenvorgangs anschreiben. Text und optional ein PDF oder Bild gehen erst nach Senden raus. PDF, JPG, PNG und WebP bis 10 MB. Bilder werden als WebP gespeichert. Private Downloads gelten 60 Sekunden und nur für aktuelle Gesprächsteilnehmende.
Ihr räumt LuxCharity für die Dauer der veröffentlichten Teilnahme ein einfaches Recht ein, ausdrücklich freigegebene Namen, Logos und Medien auf den vereinbarten Flächen zu zeigen. Ein Upload vertraulicher Nachweise räumt kein Veröffentlichungsrecht ein. Nach dem Ende werden neue Werbenutzungen eingestellt. Gesetzlich nötige Nachweise dürfen im erforderlichen Umfang bleiben.
Logos und öffentliche Bilder brauchen Angaben zu Rechten, Urheberin oder Urheber und Alternativtext, soweit die Fläche das verlangt. Eine gesonderte Veröffentlichungsfassung geschwärzter Dokumente ist kein Ersatz für das vollständige private Nachweisdokument.
Prüfung, Nachreichung und interne Akten
Die Verwaltung kann Nachreichungen mit Feldbezug und Frist verlangen. Ablehnung ist keine Zertifizierung. Ein neuer Stand bleibt versioniert. Niemand gibt die eigene Organisation frei. Interne Notizen, Prüfchat und Dokumentvorschau bleiben intern.
Zweigstellen und rechtlich selbstständige Stellen brauchen eigene Nachweise, wenn sie selbst empfangen sollen. Eine Dachmarke im Logo ersetzt das nicht. Öffentliche leere Ergebnislisten dürfen nicht mit erfundenen Partnern gefüllt werden.
Technische Zugangssperren bei fehlender Sitzung oder fehlender Rolle sind keine inhaltliche Ablehnung. Ein HTTP Fehler ohne Login begründet keinen Anspruch auf eine stille Freigabe.
Änderung, Sperre und Ende
Wesentliche Änderungen an Identität, Vertretung, Konten, Zwecken und Ländern meldet ihr unverzüglich. Bei begründetem Missbrauch, fehlender Berechtigung oder ungeeignetem Zahlungsweg können Funktionen eingeschränkt werden. Neue Zuordnungen an gesperrte Empfänger werden verhindert. Bestehende Zweckbindungen werden nicht gelöscht und nicht automatisch umgeleitet.
Die Beendigung könnt ihr über den Organisationsbereich oder aifae.org@gmail.com verlangen. Neue Zuordnungen enden nach Bearbeitung. Zahlungen, Rückabwicklungen und Nachweispflichten werden geordnet abgeschlossen. Die Anleitung zeigt kein erfundenes erfolgreiches Ende, solange Vereinbarungstexte nicht freigegeben sind.
Nach dem Ende bleiben gesetzlich nötige Nachweise und die Finanzhistorie erhalten. Öffentliche Aufrufe und neue Werbenutzungen enden. Mitglieder verlieren den Zugriff, sobald die Beendigung bearbeitet ist, soweit keine gesetzliche Pflicht ein länger nötiges Postfach verlangt.