Nutzungsbedingungen für Verkäufer
Dieser Text gilt nur für die verkaufende Rolle. Die Rechnung von P, Gebühren und 10 %, die zwei 14 Tage Fristen und die Auszahlungssperre stehen ausschließlich in den AGB. Deine Daten stehen im Datenschutz.
Stand: 15. September 2026Zuerst das öffentliche Profil
Ein Verkäuferkonto beginnt als öffentliches Social Profil mit Sprache, Wohnsitzland, Absendeort, Benutzername sowie optionalem Avatar, Banner, Bio und einzeln schaltbarer Sichtbarkeit. Nur der Benutzername muss öffentlich sein. Adressdetails bleiben privat, auch wenn du Land oder Absendeort zeigst.
Angegebene Social Links müssen echte HTTPS Adressen des jeweiligen Netzwerks sein. Unterstützt sind Instagram, TikTok, Facebook, X und eine eigene Website. Öffentliche Kontaktdaten ersetzen nicht die späteren privaten Prüfangaben.
Privatperson, Unternehmen oder Influencer ist eine optionale Einordnung, keine Freigabe. Du kannst zugleich kaufen. Ein bereits registriertes Käuferkonto kann dieses Profil beantragen.
Identität später, nicht beim ersten Profil
Rechtlicher Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und Identitätsnachweis folgen über die gesonderte Identitätsprüfung. Verkaufen ist ab 18 Jahren vorgesehen. Das Alter wird aus dem Geburtsdatum ermittelt.
Vor der Veröffentlichung eigener Artikel prüft die Betreiberin manuell. Entwürfe bleiben privat. Eingereichte Stücke können nach der Freigabe automatisch erscheinen. Eine Ablehnung ist keine Freigabe. Ein erneuter Antrag ist vorgesehen.
Die Freigabe bestätigt nicht die Echtheit jedes Stücks und nicht den Marktwert. Externe KYC Anbieter sind nicht als fertiger Lauf zuzusichern. Eine abgelehnte Prüfung veröffentlicht keine Ausweisdatei.
Was ein Angebot enthalten muss
Beschreibung, Zustand, Preis, Verkaufsart, Versand oder Abholung, Rechte am Stück und die vorgesehene Organisation oder die bewusste Leerstelle für die Käuferwahl müssen zutreffen. Du darfst nur Ware anbieten, die dir zusteht und die du liefern kannst.
Mindestens drei Fotos sind zum Einreichen nötig. Zulässig sind JPG, JPEG, PNG und WebP. Die Fotos müssen genau dieses Stück zeigen. Profilbilder bei der Registrierung dürfen bis 5 MB groß sein. Nachweise dort bis 10 MB, als PDF oder Bild.
Zustandswerte sind neu, wie neu, sehr gut, gut oder akzeptabel. Der Zustand ist deine Angabe, keine Prüfung durch LuxCharity. Provenienz und Zustand ersetzen einander nicht. Marken und Kategorien kommen aus dem zentralen Katalog, nicht aus einer selbst erfundenen Liste.
Nenne bekannte Reparaturen, fehlende Teile, Gebrauchsspuren und Einschränkungen der Funktion, bevor das erste Gebot oder der Festpreis Kauf möglich ist. Eine spätere stillschweigende Änderung dieser Angaben nach dem ersten Gebot ist unzulässig.
Wie die drei Fotos aussehen müssen
Die drei Fotos zeigen dasselbe konkrete Stück aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Ein Logo einer Marke allein, ein Packungsfoto aus dem Netz oder das Bild eines ähnlichen Stücks reicht nicht. Seriennummern und Gravuren fotografierst du so, dass die kaufende Seite sie prüfen kann, ohne private Adressen preiszugeben.
Keine der drei Pflichtaufnahmen darf das Stück wesentlich besser darstellen als es ist. Starke Filter, die Kratzer oder Farbabweichungen verdecken, sind unzulässig. Zusätzliche Bilder dürfen Details zeigen, ersetzen aber nicht die drei Pflichtaufnahmen.
Profilbilder und Banner sind keine Angebotsfotos. Ein Banner bis zur technischen Grenze ändert nichts an der Pflicht der drei Stückfotos. Unlesbare, einfarbige oder vollständig verdeckte Aufnahmen zählen nicht.
Was du nicht anbieten darfst
Untersagt sind Fälschungen, gestohlene Ware, Ware ohne die nötigen Rechte, irreführende Nachbildungen und Angebote, die geltendes Recht verletzen. Private Dokumente, vollständige Ausweise und Bankzugänge gehören nicht ins Angebot.
Namen und Adressen auf Originalrechnungen entfernst du selbst. Beim geplanten diskreten Versand siehst du eine Annahmestelle, nicht die private Käuferadresse. Das ändert deine Pflicht zur ehrlichen Beschreibung nicht.
Untersagt sind außerdem Waffen und verbotene Gegenstände nach dem anwendbaren Recht, gefährliche Stoffe ohne Erlaubnis, lebende Tiere und Angebote, deren Versand gesetzlich unzulässig ist. Ein Hinweis auf eine Prüfung durch LuxCharity darf nicht so klingen, als sei die Echtheit schon bestätigt.
Deine Pflicht als Absenderin oder Absender
Für neue Angebote gilt: versicherter Versand ohne Aufpreis oder kostenlose Abholung. Die AGB nennen die Regel und das Transportrisiko. Hier bleibt deine konkrete Pflicht: geeignete Verpackung, Sendungsverfolgung, Versicherung für Artikelart und vollen Verkaufswert, Dokumentation von Übergabe und Schadenmeldung beim Transporteur oder Versicherer.
Unveränderte Altangebote können in der App noch extra Versand zeigen. Neue Angebote dürfen das für den künftigen Vertragsbetrieb nicht. Laufende Auktionen schreibst du nach dem ersten Gebot nicht um.
Sendungen mit besonders hohem Wert brauchen dieselbe Sorgfalt, nicht eine andere Spendenregel. Der hohe Preis ändert weder die 10 % in den AGB noch die Auszahlungsfristen.
Verpackung muss Stoß, Feuchte und die typische Behandlung durch den gewählten Dienst aushalten. Schmuck, Uhren und empfindliche Oberflächen brauchen eine innere Fixierung. Eine leere Markenschachtel ohne Schutzpolster ist keine geeignete Verpackung.
Wenn du Abholung anbietest
Biete nur Orte und Zeiten an, die du einhalten kannst. Die Übergabe dokumentiert ihr beide mit Datum, Stückidentität und Namen oder Benutzername. Eine Abholung in einem unsicheren Umfeld oder eine Übergabe an eine unbekannte dritte Person ohne Absprache ist unzulässig.
Du darfst die kaufende Seite nicht zur Barzahlung bei der Abholung auffordern. Die Zahlung bleibt auf den Plattformweg beschränkt. Eine nachträgliche Forderung extra Geld bei der Tür ist ein Verstoß gegen diese Rolle.
Privat oder gewerblich angeben
Du musst vor Vertragsschluss eindeutig angeben, ob du privat oder gewerblich verkaufst. Gewerbliche Verkäufe lösen das gesetzliche Widerrufsrecht nach den AGB aus. Private Verkäufe tun das in der EU nicht automatisch. Für Plattformverkäufe gewährst du trotzdem das vertragliche 14 Tage Rückgaberecht aus den AGB.
Deine Kontaktangaben müssen der kaufenden Seite nach dem Kauf zugänglich sein. Nach Ablauf der Rückgabefrist bleiben Mängelansprüche an dir als Vertragspartnerin oder Vertragspartner.
Eine spätere Umbenennung von privat nach gewerblich oder umgekehrt ändert keinen schon geschlossenen Vertrag. Wer regelmäßig und planmäßig verkauft, darf sich nicht als reine Privatperson darstellen, wenn das Recht eine andere Einordnung verlangt.
Organisation am Angebot
Du kannst eine zertifizierte Organisation oder ein freigegebenes Projekt wählen oder die Wahl der kaufenden Seite überlassen. Ohne deine Wahl muss die kaufende Seite wählen. Den 5 % Split der kaufenden Seite darfst du nicht verhindern, soweit die AGB ihn erlauben.
Du darfst den Organisationsanteil nicht so niedrig setzen, dass die 10 % von P verfehlt werden. Die Skala auf der Website begrenzt das rechnerisch. Die App prüft diese Untergrenze noch nicht durchgängig. Für den Vertrag gilt die AGB Regel, nicht ein zu niedriger gespeicherter Regler.
Verbindliche Länder oder Zweckgrenzen, die du setzt, muss die kaufende Seite einhalten. Du darfst nach dem ersten Gebot keine neue, engere Bindung nachschieben. Allgemeine Unterstützung und ein Ein Land Projekt sind verschiedene Wahlen; verwechsle sie nicht im Angebotstext.
Was nach dem ersten Gebot fest bleibt
Nach dem ersten angenommenen Gebot bleiben Beschreibung, Zustand, Preisregel, Lieferweg, Organisationswahl oder bewusste Leerstelle und Zweckgrenzen fest. Du beendest die Auktion nicht still, um dasselbe Stück teurer neu einzustellen, solange Gebote laufen.
Live Verkauf folgt derselben Festigkeit, nur ohne Video. Ein Zurückziehen ohne triftigen gesetzlichen Grund nach einem wirksamen Gebot ist ein Verstoß. Technische Abbrüche meldest du unverzüglich.
Dein Geld nach den AGB Fristen
Dein Anteil bleibt gesperrt, bis die in den AGB genannten Punkte gemeinsam erfüllt sind. Zahlung oder Versandmeldung allein reicht nicht. Offene Fälle sperren den Betrag. Nach der Freigabe folgen Banklaufzeiten.
Du bleibst für Verlust, Schaden und korrekte Absenderangaben verantwortlich, auch wenn ein geplanter Service später weiterleitet. Ein Testbetrieb erzeugt keine Finanzbuchung.
Ein Auszahlungskonto muss auf die berechtigte Person lauten. Änderungen am Konto brauchen erneute Prüfung. Du forderst die kaufende Seite nicht auf, den Betrag daneben noch einmal zu überweisen.
Rücknahme und Erreichbarkeit
Nimm eine rechtzeitig erklärte Rückgabe an und nenne eine erreichbare Rücksendeadresse. Bietest du Abholung der Rücksendung an, gilt die Zurückhaltung der Erstattung nach den AGB nicht. Antworte auf Nichterhalt und Mängel in angemessener Zeit.
Täusche keine bereits erfolgte Erstattung vor. Leite eine berechtigte Transportschadenmeldung an den Dienst weiter und halte die kaufende Seite über den Stand auf dem Laufenden, soweit du den Stand kennst.
Weitere Pflichten in dieser Rolle
Halte Angebote aktuell. Nimm eine rechtzeitige Rückgabe an. Täusche keine Echtheit, keine Prüfung und keinen Herstellerhinweis vor. Nutze Bewertungen nicht als Druckmittel. Folge Anfragen der Prüfung in angemessener Zeit.
Wer ein Verkäuferkonto hat, kann gefolgt und gemeldet werden. Folgen erzeugt Hinweise in der App, keinen Videostream. Eine Meldung ist keine automatische Sperre deiner Auszahlung ohne Prüfung.
Nimmst du ein Stück aus dem Verkauf, das noch kein Gebot hat, setze es auf Entwurf oder lösche es. Verwaiste öffentliche Karten mit falschem Preis oder nicht mehr lieferbarer Ware sind ein Verstoß.
Wenn du das Verkäuferkonto beendest
Zieh offene Angebote ohne Gebot zurück. Offene Käufe, Rückgaben und Sperren wickelst du nach den AGB zu Ende. Eine Profillöschung entfernt keine aufbewahrungspflichtige Historie und kein Recht der kaufenden Seite auf Kontakt zum konkreten Vertrag.
Nach einer Sperre darfst du nicht mit einem zweiten Profil dasselbe Stück weiterverkaufen, um eine Prüfung zu umgehen. Die Hausordnung nennt die Folgen.