Vereinbarung für Organisationen
Diese Vereinbarung gilt nur für die Organisationsrolle. Organisationen müssen sie vor dem Einreichen des Antrags in der App bestätigen. Preis, Gebühren und die zwei 14 Tage Fristen stehen nur in den AGB. Welche Daten die Bewerbung speichert, steht im Datenschutz. Die Schritt für Schritt Oberfläche steht in der Nutzung für Organisationen.
Stand: 16. September 2026Parteien und Gegenstand
Betreiberin von LuxCharity ist AI Finance Association Europe, Verein für europäische Innovationen im Finanzbereich, Friedrich Janik Gasse 3, 2345 Brunn am Gebirge, Österreich, ZVR 1153480125. Kontakt: aifae.org@gmail.com und Telefon +43 664 4446396. Vertragspartnerin auf Organisationsseite ist ausschließlich die im Antrag bezeichnete juristische Person.
Die handelnde Person erklärt, zum Abschluss dieser Vereinbarung und später zur Annahme zugeordneter Zuwendungen bevollmächtigt zu sein. Dachverbände und rechtlich selbstständige Landesstellen werden getrennt geprüft. Die Zugehörigkeit zu einem Verband begründet keine Empfangsberechtigung für andere Mitglieder.
LuxCharity ermöglicht die Vorstellung geprüfter Organisationen und Projekte sowie die Zuordnung eines vorgesehenen Spendenanteils aus Festpreisverkäufen und Auktionen. Registrierung, Profilveröffentlichung, Spendenempfang und Auszahlungen sind getrennte Freigaben. Ein Antrag begründet keinen Anspruch auf Aufnahme, auf eine bestimmte Sichtbarkeit, auf ein Mindestspendenvolumen oder auf einen bestimmten Auszahlungserfolg.
Bestätigung bei der Registrierung
Ohne ausdrückliche Annahme dieser Fassung durch eine vertretungsberechtigte Inhaberin oder einen vertretungsberechtigten Inhaber bleibt das Einreichen des Antrags gesperrt. Die Annahme speichert Organisation, Person, Fassung und Zeitpunkt. Eine stillschweigende Annahme gibt es nicht.
Nach der Annahme bleibt derselbe Text jederzeit im Organisationsbereich lesbar. Ihr könnt ihn als PDF ausgeben oder drucken. Vor der Kontoanlage ist derselbe Text auf der Website unter Vereinbarungen lesbar.
Diese Fassung ist die Website und App Fassung vom 16. September 2026. Der Betreiber hat diese Fassung rechtlich prüfen lassen. Zwingende Rechte bleiben unberührt.
Eignung, Antrag und Nachweise
Die Organisation macht vollständige und zutreffende Angaben zu Identität, Vertretung, Tätigkeit, Einsatzländern, Gemeinnützigkeits oder Steuerstatus und Zahlungsempfängern. Sie reicht die für Rechtsform, Land und Zahlungsweg angemessenen Nachweise ein. Existiert eine Registerart nicht, erläutert sie die Ausnahme. Eine Erläuterung ersetzt keine Prüfung.
LuxCharity darf verhältnismäßige Rückfragen stellen und Register, Dokumente, Kontakte und Tätigkeitsangaben prüfen. Automatische Plausibilitätsprüfungen sind keine manuelle Register oder Identitätsprüfung. Ausweiskopien sämtlicher Mitglieder werden nicht pauschal verlangt.
Leer dürfen unter anderem nicht bleiben: eingetragener Name, Anzeigename, Form, Land, Gründung, Registerbehörde, Gemeinnützigkeitsstatus, empfangende juristische Person, Kontaktname, Funktion, E Mail, Telefon, Sprache, Hauptsitz, öffentliche E Mail, Kurztext, Beschreibung, Mission, Website und Tätigkeitsumfang. Registrierungsnummer oder eine Begründung für das Fehlen müssen stehen.
Prüfung, Entfernung und kein Missbrauch
Die Verwaltung kann Nachreichungen mit Feldbezug und Frist verlangen. Ablehnung ist keine Zertifizierung. Niemand gibt die eigene Organisation frei. Interne Notizen bleiben intern.
Bei begründetem Missbrauch, falschen Angaben, fehlender Berechtigung, rechtlichen Hindernissen oder einem ungeeigneten Zahlungsweg kann LuxCharity Funktionen einschränken, Inhalte entfernen oder die Teilnahme beenden. Neue Zuordnungen an gesperrte Empfänger werden verhindert. Bestehende Zweckbindungen werden nicht gelöscht und nicht automatisch umgeleitet.
Untersagt sind Scheinorganisationen, die Weiterleitung an unberechtigte Dritte, die Nutzung der Plattform für verbotene Zwecke und das Einstellen vertraulicher Bank oder Ausweisdaten in öffentliche Felder. Ein Verstoß kann zur Entfernung öffentlicher Inhalte und zur Sperre führen.
Zahlungen über Stripe, tatsächlicher Stand
Käuferinnen und Käufer zahlen an das Plattformkonto. LuxCharity bleibt Merchant of Record, soweit dieser Weg technisch genutzt wird. Ein geöffnetes Zahlungsfenster, ein Auktionszuschlag oder eine Anzeige im Rechner ist kein Eingang bei der Organisation und kein Nachweis einer Spende.
Ein verbundenes Empfängerkonto über Stripe Connect ist für berechtigte, zertifizierte Organisationen vorgesehen. Die Einrichtung lädt zuerst den serverseitigen Status. Nur eine erfolgreiche Antwort mit Berechtigung aktiviert den Start. Bankauszahlungen vom verbundenen Konto auf das Bankkonto bleiben derzeit aus. Transfers nach Empfang, Fristen und Fallprüfung sind ein gesonderter, noch bedingter Ablauf. Dieser Text ändert die Zahlungstechnik nicht.
Stripe hat das Spendenweiterleitungsmodell für Österreich nicht schriftlich eingeordnet. Der Codeweg ersetzt diese Freigabe nicht. Internationale Empfänger werden landweise freigegeben, nicht weltweit vorausgesetzt. Es wird kein Treuhandkonto und kein fertiger weltweiter Auszahlungsbetrieb zugesagt.
Einbehalt und Weiterleitung des Organisationsanteils
Die Organisation erklärt sich bereit, nach Freigabe Geldzuwendungen aus den vorgesehenen Spendenanteilen anzunehmen, soweit sie deren rechtmäßige Verwendung und eine vereinbarte Zweckbindung gewährleisten kann. Die Berechnung des Organisationstopfs steht nur in den AGB.
Verkäuferinnen, Verkäufer, Käuferinnen und Käufer müssen gesondert zustimmen, dass LuxCharity den Organisationsanteil einbehalten und an die gewählte zertifizierte Organisation weiterleiten oder auszahlen darf. Ohne diese Zustimmung kommt kein Kauf oder Verkauf über die Plattform zustande. Die Organisation akzeptiert, dass sie diesen Anteil nur nach den AGB und nach den hier beschriebenen Freigaben erhält.
Auszahlungen gehen nur an geprüfte Konten der berechtigten juristischen Person. Empfang, Auszahlung, Bankprüfung und Profilveröffentlichung bleiben unabhängige Entscheidungen. Eine sichtbare Organisationskarte heißt nicht, dass Auszahlungen laufen.
Zahlungs und Spendenbelege über die App
Die Organisation ist verpflichtet, Zahlungs oder Spendenbestätigungen an die zuordnende Spenderin oder den zuordnenden Spender über die App zu senden, sobald ein gebuchter Vorgang das vorsieht. Der Weg liegt unter den Spendenbestätigungen. Ein Upload dort ändert weder Capture noch Transfer noch den Bankauszahlungsstatus.
Inhaber und Finanzmitglieder dürfen Name und Anschrift der zugeordneten Spenderin oder des zugeordneten Spenders für die Bestätigung einsehen. Geburtsdatum, Steuerkennungen und KYC Dateien werden dabei nicht offengelegt. Die Organisation bestätigt das Eingangsdatum ausdrücklich.
Eine technische Bestätigung ist nicht automatisch eine steuerlich anerkannte Spendenbescheinigung. PDF, JPG, PNG und WebP bis 10 MB werden serverseitig geprüft. Downloads sind privat und kurzlebig.
Offizielle Veröffentlichung auf der Website
LuxCharity darf Organisationen, die dafür freigegeben sind, amtlich auf der Website und in der öffentlichen Auswahl veröffentlichen. Veröffentlicht wird nur, was die Organisation ausdrücklich freigegeben hat. Was zum Zeitpunkt der Freigabe veröffentlicht war, darf für Nachweis, Archiv und laufende Zuordnungen sichtbar bleiben.
Vertrauliche Nachweise, Bankdaten, interne Kontakte und Schutzstandorte gehören nicht in öffentliche Felder. Ein Upload vertraulicher Dateien räumt kein Veröffentlichungsrecht ein. Öffentliche geschwärzte Fassungen brauchen eine gesonderte Freigabe.
Die Veröffentlichung durch LuxCharity ist keine staatliche Anerkennung, keine behördliche Gemeinnützigkeitsfeststellung und kein Ersatz für Register oder Steuerbescheide. Eine leere öffentliche Liste darf nicht mit erfundenen Partnern gefüllt werden.
Rangfolgen und Spendenaufrufe
Rangfolgen und Bestenlisten können Organisationen, Aufrufe oder zugehörige Beträge sichtbar machen, soweit die Funktion tatsächlich betrieben wird. Derzeit ist ein vollständiges Rangfolge, Follower oder Streaming System nicht fertig. Geplante Darstellungen werden nicht als vorhandener Betrieb zugesagt.
Eine Rangfolge ist kein Gütesiegel, kein Qualitätszertifikat und keine Aussage über die rechtliche oder steuerliche Eignung. Platzierungen können sich ändern, wenn Daten, Freigaben oder Beträge sich ändern. Eine Platzierung begründet keinen Anspruch auf Sichtbarkeit oder Mittel.
Die Organisation darf Spendenaufrufe mit Zweck, Foto und Ländern oder Weltweit anlegen, soweit die Oberfläche das vorsieht. Allgemeine Unterstützung ohne einzelnes Projekt ist gesondert aktivierbar. Ein Aufruf ist keine gebuchte Spende. LuxCharity darf freigegebene Aufrufe im vorgesehenen Verzeichnis verarbeiten und anzeigen.
Zweckbindung und Verarbeitung der Aufrufe
Ein Ein Land Projekt verwendet Mittel nur für das ausgewiesene Land und den Zweck. Mehrere Länder mit gemeinsamer Verwendung sichern keine ausschließliche Verwendung in einem einzelnen Land. Spätere Profiländerungen ändern frühere Zuordnungen nicht rückwirkend.
Wird die Verwendung unmöglich, informiert die Organisation LuxCharity unverzüglich und hält betroffene Mittel getrennt nachvollziehbar. Eine automatische Umleitung auf andere Zwecke, Länder oder Organisationen gibt es nicht.
Die Organisation verwendet erhaltene Mittel rechtmäßig und im Rahmen der dokumentierten Zweckbindung. Auf begründete Nachfrage erklärt sie die Verwendung projektgebundener Mittel. Sensible Angaben zu begünstigten Personen gehören nicht in öffentliche Berichte.
Name, Logo und einfache Nutzungsrechtseinräumung
Die Organisation räumt LuxCharity für die Dauer der veröffentlichten Teilnahme ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, ausdrücklich freigegebene Namen, Logos, Beschreibungen und Medien auf den vereinbarten LuxCharity Flächen zu zeigen. Technische Größenanpassung und barrierefreie Alternativtexte sind zulässig, soweit die Aussage nicht verfälscht wird.
Die Organisation bestätigt die erforderlichen Urheber, Marken, Bildnis und sonstigen Rechte. Unnötige personenbezogene oder sensible Informationen dürfen durch Medien nicht veröffentlicht werden. Weitergehende Werbekampagnen außerhalb dieses Zwecks brauchen eine gesonderte Vereinbarung.
Nach dem Ende werden neue öffentliche Werbenutzungen eingestellt. Gesetzlich nötige Nachweise, Abrechnungen und archivierte Vertragsfassungen dürfen im erforderlichen Umfang bleiben. Eine unbefristete allgemeine Werbelizenz wird nicht eingeräumt.
Datenschutzrollen
Verantwortliche für die Plattformverarbeitung ist die Betreiberin, soweit sie Zwecke und Mittel der Verarbeitung festlegt. Die Organisation ist für ihre eigenen Mitglieder, Ansprechpersonen und die Inhalte verantwortlich, die sie einstellt oder an Spenderinnen und Spender sendet.
Private Bewerbungsdaten sind auf berechtigte Mitglieder und Prüferinnen oder Prüfer beschränkt. Vollständige Bankdaten sind Finanzrollen vorbehalten. Nur ausdrücklich freigegebene Felder werden öffentlich. Die Organisation informiert ihre angegebenen Ansprechpersonen über diese Verarbeitung.
Die allgemeinen Datenschutzhinweise der Website gelten ergänzend. Die ergänzenden Organisationshinweise im Entwurf bleiben ein interner Hinweis und ersetzen keine festgelegten Aufbewahrungsfristen. Eine allgemeine Einwilligung in jede Verarbeitung wird nicht als Ersatz für die passende Rechtsgrundlage verlangt.
Steuer, Belege und Grenzen der Absetzbarkeit
Eine Plattformfreigabe behauptet keine weltweite Absetzbarkeit. Steuerangaben brauchen Land, ausstellende Stelle, Zeitraum und einen akzeptierten Nachweis derselben Organisation. Ablauf zieht eine öffentliche Steuerangabe zurück.
Zahlungsbestätigungen unterscheiden geplanten Anteil, Zuordnung, bestätigten Geldfluss und Eingang bei der Organisation. Das ist keine automatisch anerkannte Spendenbescheinigung. Wer im konkreten Land eine Bescheinigung ausstellen darf, richtet sich nach dem anwendbaren Steuerrecht, nicht nach dieser Vereinbarung.
Diese Vereinbarung ersetzt keine Steuerberatung. Änderungen des Gemeinnützigkeits oder Steuerstatus sind unverzüglich zu melden.
Haftung und Freistellung zugunsten der Plattform
Die Haftung der Betreiberin folgt den AGB. Unbeschränkt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt die in den AGB beschriebene Grenze wesentlicher Vertragspflichten, soweit gesetzlich zulässig.
Die Organisation stellt die Betreiberin von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass Angaben, Nachweise, Medien, Aufrufe oder die Verwendung zugeordneter Mittel unrichtig, unzulässig oder rechtsverletzend waren, soweit die Organisation das zu vertreten hat und zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Freistellung umfasst angemessene Verteidigungskosten. Sie erweitert die AGB nicht über das dort Zulässige hinaus.
Die Betreiberin schuldet keine bestimmte Spendensumme, keinen Auszahlungstermin, solange Bankauszahlungen nicht freigegeben sind, und keinen Erfolg der Organisation. Störungen durch Zahlungsdienste oder gesetzlich angeordnete Sperren trägt sie nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
Änderung und Beendigung
Wesentliche Änderungen an Identität, Vertretung, Konten, Zwecken und Ländern sind unverzüglich zu melden und erneut zu prüfen. Neue Fassungen dieser Vereinbarung gelten für künftige Vorgänge erst nach wirksamer Einbeziehung. Bereits zugeordnete Beträge und Zweckbindungen ändern sich nicht rückwirkend.
Die Organisation kann die Beendigung über den Organisationsbereich oder aifae.org@gmail.com verlangen. Neue Zuordnungen enden nach Bearbeitung. Zahlungen, Rückabwicklungen und Nachweispflichten werden geordnet abgeschlossen.
Nach dem Ende bleiben gesetzlich nötige Nachweise und die Finanzhistorie erhalten. Öffentliche Aufrufe und neue Werbenutzungen enden. Mitglieder verlieren den Zugriff, sobald die Beendigung bearbeitet ist, soweit keine gesetzliche Pflicht ein längeres Postfach verlangt.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und, soweit zulässig, des UN Kaufrechts, wie in den AGB. Zwingende Vorschriften zum Schutz der Organisation in ihrem Niederlassungsstaat bleiben unberührt, soweit sie nicht abdingbar sind.
Für Streitigkeiten aus dieser Organisationsvereinbarung ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Gerichtsstand der Betreiberin maßgeblich. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben erhalten, soweit sie nicht abdingbar sind. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird nicht getroffen.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest bestehen. An die Stelle tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt. Bei Abweichung einer Übersetzung gilt für den deutschsprachigen Vertrag die deutsche Fassung.
Stand, Übersetzungen und offene Punkte
Deutsch ist die Ausgangssprache dieser Fassung. Andere Sprachen können maschinell übertragen sein. Maschinelle Fassungen sind intern als solche gekennzeichnet. Sie ändern weder Steuerregeln noch ersetzen sie eine Beratung.
Vor einem vollen Empfangs und Auszahlungsbetrieb bleiben Zahlungsanbieterfreigabe, Auszahlungsrhythmus, Währungsregeln und Aufbewahrungsfristen zu klären. Dieser Text behauptet kein vorhandenes Treuhandkonto und keine fertige Bankauszahlung.
Diese Vertragsfassung ist freigegeben. Maschinelle Übersetzungen sind intern gekennzeichnet und ändern den geprüften deutschen Ausgangstext nicht.